Wir kümmern uns gerne und nehmen Ihnen Pflichten ab, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Finanzbuchführung
Die Finanzbuchführung stellt das kaufmännische Herz eines Unternehmens dar. Da mit ihr der Unternehmenserfolg gemessen und überwacht wird, sind an die Qualität und fehlerfreie Erledigung der Finanzbuchführung hohe Ansprüche zu stellen.
Dies ist in der Regel nur in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Unternehmen zu erreichen.
Nebenpflicht ist häufig die fristgerechte Erledigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie bei Unternehmen mit internationalem Geschäft oder Verflechtungen zusätzlichen Meldungen.
Gerne sprechen wir mit Ihnen über Art und Umfang der Zusammenarbeit.
So unterstützen wir z.B. in vielen Fällen auch Unternehmen, die Ihre Buchführung im eigenen Haus erstellen.
Ihre Vorteile:
Heutzutage werden die Zahlen der Finanzbuchhaltung zur Überwachung des laufenden betriebswirtschaftlichen Erfolgs und für Planungszwecke immer wichtiger.
Auch Banken erwarten unterjährig belastbare Zahlenwerke, die sich auch im Nachhinein an der Realität messen lassen können. Das lässt sich nur durch eine qualitativ hochwertige Finanzbuchführung erreichen.
Lohnabrechnung
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein sehr schwieriges und sensibles Feld.
Insbesondere, weil verschiedene Rechtsgebiete betroffen sind und das Ergebnis häufig vielen Kontrollen unterliegt (z.B. durch den Unternehmer, durch die Mitarbeiter und regelmäßig auch durch Prüfungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsträger). Aus diesem Grund kommt es hier sehr auf Qualität und Zuverlässigkeit an.
Wie bei der Finanzbuchführung kann dies nur in enger Abstimmung mit dem Unternehmen gelingen, auch um das Ergebnis aus steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Sicht zu optimieren.
Wir melden nicht nur die fällige Lohnsteuer an oder die Beiträge zur Sozialversicherung. Wir erstellen auch Bescheinigungen, Anträge und helfen Ihnen beim Zahlungsverkehr rund um das Personalwesen. Prüfungen der Sozialversicherungsträger oder des Finanzamts finden in der Regel bei uns statt.
So können Sie sich um die wirklich wichtigen Belange Ihrer Mitarbeiter kümmern.
Jahresabschlüsse
Die gesetzlich vorgeschriebene Gewinnermittlung zum Jahresende ist Pflicht. Warum nicht diese Pflicht als Chance ergreifen, um auf Basis des abgelaufenen Wirtschaftsjahres einen konstruktiven Ausblick in die Zukunft zu tun?
Insbesondere bei bestehender Buchführungspflicht ist die Bewertung von Vermögen und Schulden gesetzlich vorgeschrieben, damit sich sachkundige Dritte, insbesondere Banken und sonstige Gläubiger, einen Überblick über die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens verschaffen können. Damit auch Sie einen Nutzen aus Ihrem Jahresabschluss ziehen können, bieten wir unseren Mandanten umfangreiche individuelle und branchenspezifische Auswertungen und Beratungen zur Bilanzpolitik an.
So entsteht auch für Sie ein Mehrwert aus der Jahresabschlusserstellung.
Steuerberatung
Das Steuer- und Abgabenrecht ist umfassend. Viele Details sowie regelmäßige und zahlreiche Neuerungen sind kontinuierlich zu beachten. Dafür sind ein umfangreiches Know-how und laufende Weiterbildung erforderlich. Wir beraten Sie gerne und stehen jederzeit auch kurzfristig zur Verfügung.
Das Finanzamt hat eine Prüfung angeordnet? Keine Panik, wir helfen ihnen mit kompetenter Beratung durch die Prüfung. Sollten sie zudem keine geeigneten Räume zur Verfügung haben, kann die Betriebsprüfung auch bei uns in der Kanzlei stattfinden.
Verwaltungsakte von Steuerbehörden erhalten unsere Mandanten erst nachdem wir sie auf Richtigkeit geprüft haben. Falls unsere Anträge dabei kein Gehör finden, legen wir auch nach Abstimmung mit unseren Mandanten außergerichtliche oder gerichtliche Rechtsbehelfe ein.
Kostenrechnung
Finanzbuchführung alleine ist häufig nicht detailliert genug um wichtige Fragstellungen zu beantworten. Durch eine Erweiterung der Finanzbuchführung um eine Kostenrechnung lassen sich auch folgende Parameter ermitteln:
- Welchen Erfolgsbeitrag leistet ein bestimmtes Produkt?
- Wieviel trägt ein Mitarbeitender oder eine Abteilung zum Erfolg bei?
- War ein bestimmter Auftrag nur kostendeckend oder auch gewinnbringend?
- Wieviel muss ich mindestens berechnen, damit das Unternehmen langfristig überleben kann?
Wir beraten Sie gerne bezüglich der Sinnhaftigkeit und Ihrem Mehrwert aus der Einführung einer Kostenrechnung. Gerne auch einmalig, sollten Sie eine dauerhafte Etablierung durch uns nicht wünschen.
Controlling
Effektives Controlling ist nur nach einer detaillierten Unternehmensplanung möglich. Schließlich handelt es sich dabei um ein Instrument der Unternehmensführung.
Falls für eine Planung allerdings kein Budget mobilisierbar ist, kann man auch durch interne oder externe Betriebsvergleiche, z.B. Vorjahres- oder Branchenvergleiche, zu brauchbaren Ergebnissen kommen und z.B. Benchmarking betreiben, um Leistungsdefizite aufzudecken.