Möchten Sie Vermögen an andere Personen weitergeben oder für den Fall Ihres Todes für Ihre Erben vorsorgen? Bei kaum einem Vorgang gibt es so große Mehrwerte durch Steuergestaltung wie bei Erbschaften und Schenkungen. Selbst bei eingetretener Erbfolge kann unter Umständen noch steuervermindernd eingegriffen werden. Aber die Möglichkeiten sind natürlich zu Lebzeiten wesentlich besser, insbesondere, wenn zu Ihrem Nachlass Unternehmensvermögen oder Immobilien gehören.
Sie können ja einmal bei uns „Probesterben“ und wir zeigen Ihnen gerne die steuerlichen Konsequenzen auf 😉